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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1 - Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mietverträge, die über die Webpräsenz https://www.lightballs-mieten. generiert werden. Die Mietartikel werden von der Herrmann-Naber GbR vermietet. (im Folgenden „Vermieter“).

1.2 - Das Angebot richtet sich an private und gewerbliche Kunden (im Folgenden „Kunde oder Mieter“).

1.3 - Im Falle einer Vermietung von den Beleuchtungsartikel und dem zugehörigen Zubehör kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der Herrmann-Naber GbR zustande. Im Rahmen des Mietverhältnisses gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters.

1.4 - Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nicht vereinbart.
§ 2 Dienstleistung
2.1 - Die Herrmann-Naber GbR stellt für Kunden unentgeltliche und unverbindliche Auskünfte und Beratung über Planung und Empfehlung von Beleuchtungen einer Feier, Hochzeit, Event oder dergleichen da. Die dargestellten oder erteilten Auskünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2 - Es erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Beratungsleistungen und/oder Lichtplanungen für den Kunden.

2.3 - Der Kunde erhält auf den Websites der Herrmann-Naber GbR zu verschiedenen Beleuchtungsprodukten Informationen zu Preisen, technischen Merkmalen, Ausstattung sowie Eigenschaften. Der Kunde kann auf der Grundlage dieser zur Verfügung gestellten Informationen, auswählen was er hier mieten möchte. Eine Bestätigung des Eingangs seiner Anfrage stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Mietvertrag kommt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters zustande.

2.4 - Mietbedingungen für die gemieteten Gegenstände ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.

2.5 - Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich.

2.6 - Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.

2.7 - Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.

2.8 - Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer, Wasser und Witterungseinflüssen zu schützen.

2.9 - Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.

2.10 - Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Vermieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen muss, in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2.11 - Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechendenMietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigung oder Verlust von ihm zu vertreten sind. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.

2.12 - Sofern eine Kaution berechnet wurde wird diese dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

2.13 - Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt wurde.

2.14 - Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gehört der Vertrag beim Mieter zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, so wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Mit Mietern, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder bei Klage unbekannten Aufenthaltes sind, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.

2.15 - Die Mietsache bleibt Eigentum der Herrmann-Naber GbR
§ 3 Gewährleistung und Haftung
3.1 - Die Herrmann-Naber GbR ist bei der Darstellung der Informationen und Angebote des Vermieters um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang und Preisen, beruhen auf den Angaben des Vermieters. Eine Haftung der Herrmann-Naber GbR für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote sowie für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Informationen und die Verfügbarkeit der LED- Beleuchtungsprodukte ist ausgeschlossen.

3.2 - Die Herrmann-Naber GbR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung oder von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Herrmann-Naber GbR beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von der Herrmann-Naber GbR zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet sie nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet die Herrmann-Naber GbR nicht.

3.3 - Umgang mit Defekte und Beschädigungen kommt der Mieter für den Schaden auf.

3.4 - Bei Diebstahl kommt der Mieter für den Schaden auf.

3.5 - Ausfall durch unvorhersehbares wie Krankheiten / Pandemie z.B Infekte oder Corona und Ausfall der Feier / Event, die Stornierung ist für Sie kostenlos.

3.6 - Umgang mit technischen Ausfall, die Beleuchtungsanlage wird nach dem Aufbau auf Funktion geprüft, sollten danach noch Fehler auftreten helfen Ihnen gerne weiter, bei Fahrlässigkeit des Kunden wird kein Ersatz erfolgen, alle Leistungen und Kosten werden denn Kunden in Rechnung gestellt.

3.7 - Sollten das vermietete Equipment nach der Mietung stark verunreinigt sein, zahlt der Kunde die Reinigungskosten.
§ 4 Pflichten des Kunden
4.1 - Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Kunden erfolgt telefonisch oder online über die von der Herrmann-Naber GbR zur Verfügung gestellten Eingabefelder oder EMail. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden in diese Eingabefelder eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Für den Fall der Übermittlung von falschen oder unwahren persönlichen Daten oder unzureichenden Angaben durch den Kunden behält sich die Herrmann-Naber GbR vor, dem Kunden keinen Abschluss eines Mietvertrages zu vermitteln und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

4.2 - Der Kunde ist verpflichtet, von dem Vermieter erhaltene Vertragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und bei Abweichungen die Herrmann-Naber GbR über die Abweichungen zu informieren.

4.3 - Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei der Herrmann-Naber GbR.
§ 5 Stornierung
5.1 - Tritt der Mieter, nach 14 tätigem Widerrufsrecht, vor dem vereinbarten Miettermin von dem Mietvertrag zurück, so werden im folgenden Kosten vom gesamten Nettomietpreis fällig und berechnet.

13 - 10 Tage vor dem Miettermin: 50% vom gesamten Nettomietpreis
10 - 7 Tage vor dem Miettermin: 70% vom gesamten Nettomietpreis
7 – 1 Tage vor dem Miettermin: 100% vom gesamten Nettomietpreis

Der Mieter hat die Kosten innerhalb von 3 Werktagen zu zahlen. Abzüglich einer eventuellen Anzahlung oder Kaution.
§ 6 Widerrufsrecht
6.1 - Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Vermieter zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses aus dem Mietvertrag. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2 - Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

6.3 - Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen aus dem Mietvertrag während der Widerrufsfrist beginnen soll, so wird bei Absage des vereinbarten Termins die Kosten wie unter §5 ersichtlich fällig.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

7.2 - Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.

7.3 - Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.

7.4 - Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Die AGB sind ab dem 21.08.2021 gültig.
AGB ALS PDF